Ab 24.03.2022 gilt wieder die FFP2 - Maskenpflicht in Innenräumen. Davon ausgenommen sind Nass- und Sanitärräume, sowie die Tennishalle bei der Ausübung des Sports.
Ab 24.03.2022 gilt wieder die FFP2 - Maskenpflicht in Innenräumen. Davon ausgenommen sind Nass- und Sanitärräume, sowie die Tennishalle bei der Ausübung des Sports.